Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen!

Die Corona-Krise ist für keinen von uns einfach und in jedem Lebensbereich sind seitdem besondere Maßnahmen erforderlich, so auch in unserer Ballett-Theaterschule!

Die zurzeit geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen sind auch in unserer Ballett-Theaterschule einzuhalten!

  1. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte mit Symptomen einer Erkältung/Atemwegsinfektion (Fieber, Husten etc.) dürfen die Ballett- Theaterschule nicht betreten.
  2. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist einzuhalten – auf dem Boden vor dem Eingang befinden sich Kennzeichnungen.
  3. Es sind separate Ein- und Ausgänge zu benutzen – auch diese sind gekennzeichnet.
  4. Vor dem Eintreten in das Gebäude sind die Hände zu desinfizieren – Desinfektionsspender für Sie sind im Eingangsbereich.
  5. Die Umkleide ist ebenfalls nur mit Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu nutzen.
  6. Jeder Schüler hat ein eigenes Handtuch mitzubringen.
  7. Jeder Schüler, beziehungsweise die Erziehungsberechtigten haben eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen, welche uns die Erfassung von Anwesenheit sowie Ankunftszeit und Zeitpunkt des Verlassens der Schule erlaubt.
  8. Die Alltagsmasken sollen im Gebäude getragen werden, außer während der Ausübung des Trainings.
  9. Bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Ballett-Theaterschule durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  10. Während des Trainings sollten Berührungen vermieden werden.